Mietkautionskonto
Die Mietkaution wird zu Beginn des Mietverhältnisses vom Mieter beim Vermieter hinterlegt und soll diesen gegenüber Mietschäden absichern.
Das Konto wird vom Mieter bei einer beliebigen Schweizer Bank eröffnet. Um das Konto zur eröffnen benötigt die Bank in der Regel eine Kopie des Mietvertrages. Das eingezahlte Geld bleibt im Eigentum des Mieters. Der Vermieter hat keinen Zugriff darauf.
Die Kaution sollte unbedingt im Mietvertrag vereinbart werden. Sie darf bei Wohnungen maximal drei Monatsmieten betragen.
Mietkautionsversicherung
Wer sein Geld nicht für eine Mietkaution aufbringen möchte, kann auf eine Mietkautionsversicherung zurückgreifen. Aber: Finanziell lohnt sich das nicht.
https://www.beobachter.ch/wohnen/miete/mietkautionsversicherung-kein-geld-fur-die-kaution