Wichtige Hinweise um Bohren
Das Bohren ist nur nach Rücksprache mit der Verwaltung empfohlen, da Wasser- oder Elektroleitungen getroffen werden können. Für Schäden haftet der Mieter.
Generell zu beachten
- Bohrungen im Boden, im Bereich unter dem Podest (ca. 3m Abstand zur Mittelwand) sind verboten.
- Es ist darauf zu achten, dass Körperschall nicht in den Boden geleitet wird, um Lärmausbreitungen im Gebäude zu minimieren.
- Bohren sie nur so tief wie nötig, Anschlag verwenden.
- Bohren sie so wenig wie nötig.
- Verwenden sie Leitungsaufspürgeräte.
- Nehmen sie Rücksicht auf ihre Mitmieter im Gebäude.
- Zeichnen sie zuerst alle Bohrlöcher an.
- Bohren sie alle Löcher innerhalb möglichst kurzer Zeit, ausserhalb der Betriebszeiten (vor 8Uhr oder nach 17Uhr).