Bohren in Werkstatträumen im EG

Wichtige Hinweise um Bohren

Das Bohren ist nur nach Rücksprache mit der Verwaltung empfohlen, da Wasser- oder Elektroleitungen getroffen werden können. Für Schäden haftet der Mieter.

Generell zu beachten

  • Bohrungen im Boden, im Bereich unter dem Podest (ca. 3m Abstand zur Mittelwand) sind verboten.
  • Es ist darauf zu achten, dass Körperschall nicht in den Boden geleitet wird, um Lärmausbreitungen im Gebäude zu minimieren.
  • Bohren sie nur so tief wie nötig, Anschlag verwenden.
  • Bohren sie so wenig wie nötig.
  • Verwenden sie Leitungsaufspürgeräte.
  • Nehmen sie Rücksicht auf ihre Mitmieter im Gebäude.
  • Zeichnen sie zuerst alle Bohrlöcher an.
  • Bohren sie alle Löcher innerhalb möglichst kurzer Zeit, ausserhalb der Betriebszeiten (vor 8Uhr oder nach 17Uhr).