Bohren in Büroräumen in den OG

Wichtige Hinweise um Bohren

Das Bohren ist nur nach Rücksprache mit der Verwaltung empfohlen, da Wasser- oder Elektroleitungen getroffen werden können. Für Schäden haftet der Mieter.

Generell zu beachten

  • Bohrungen in den unten, rot markierten Stellen sind verboten.
  • Bohren sie nur so tief wie nötig (max. 4cm), Anschlag verwenden.
  • Bohren sie so wenig wie nötig.
  • Verwenden sie Leitungsaufspürgeräte.
  • Nehmen sie Rücksicht auf ihre Mitmieter im Gebäude.
  • Zeichnen sie zuerst alle Bohrlöcher an.
  • Bohren sie alle Löcher innerhalb möglichst kurzer Zeit, ausserhalb der Betriebszeiten (vor 8Uhr oder nach 17Uhr).