Sie haben diverse Möglichkeiten Ihr Mietobjekt zu Beschriften.
Hier finden Sie eine Übersicht.
Für weitere Fragen kontaktieren Sie die Verwaltung.
Tor EG
– Sie können eine Firmentafel über dem Tor anbringen: LINK: Firmentafel
– Jegliches Bemalen oder Bekleben des Tores ist nicht gestattet.
– Gestattet ist das Anbringen von einer Sichtschutzfolie. Die Folie muss statisch haftend sein und darf nicht verklebt werden.
– Veränderungen sind ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters nicht gestattet.
Eingangstüre OG
– Sie können ein Magnetschild an Ihrer Eingangstüre anbringen: LINK: Beschriftungen Türe
– Jegliches Bemalen oder Bekleben der Türe ist nicht gestattet.
Glasscheiben OG
– Jegliches Bemalen oder Bekleben der Scheiben ist nicht gestattet.
– Veränderungen sind ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters nicht gestattet.
– Sie können Werbung während der Geschäftseröffnung an Ihrem Fenster anbringen: LINK: Beschriftungen während der Geschäftseröffnung
Balkongeländer OG
– Jegliches Bemalen oder Bekleben der Scheiben ist nicht gestattet.
– Sie können Werbung während der Geschäftseröffnung an Ihrem Geländer anbringen: LINK: Beschriftungen während der Geschäftseröffnung